Tschechien Allgemeines Staatsform:Republik Offizielle Bezeichnung:Tschechische Republik Fläche:78.864 qkm Bevölkerung:10,3 Mio. Hauptstadt / Regierungssitz:Prag Währung: Tschechische Krone, CK Gesellschaftsform GmbH = “spol. sr.o “oder “s.r.o.” Spolecnost s rucením omezeným Gründungsvoraussetzungen Gründerzahl:mindestens 1, max. 50 Personen (natürliche oder juristische) Gründung durch Ausländer: zulässig Gründungskapital Stammkapital:mindestens 100.000 CK Stammeinlagen:- Gründungseinlage mind. 50.000 CK Gründungskosten und –dauer Kosten:ca. 5.100 CK Dauer: ca. 3 Monate (langfr. Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer) Gesellschaftsvertrag Form:schriftlicher Gesellschaftsvertrag; Unterschriften der Gründer müssen notariell Beglaubigt sein Inhalt:Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand, Namen und Sitz der Gesellschafter, Höhe des Stammkapitals und der Einlagen jedes Gesellschafters, Art der Einlage, Frist für die Zahlung der restlichen Einlage, Name und Wohnsitz der Vertreter der Gesellschaft und der Aufsichtsratsmitglieder. Gründungsablauf: 1. Genehmigung der Ortsansässigkeit des Unternehmens durch das Gemeindeamt 2. Mit allen EU-Mitgliedern und den USA Antrag auf Ausstellung eines Gewerbescheins 3. Antrag durch tschechischen Anwalt (darf nicht Mitglied des Unternehmens sein ) auf Eintragung in das Handelsregister 4. Vergabe einer statistischen Identitätsnummer 5. Veröffentlichung im Handelsregister Gesellschaftsstruktur Vollversammlung: Beschlußfähig bei mehr als 50% der Stimmanteile (1 Stimme je 1.000 CK Einlage). Sie entscheidet mit absoluter Mehrheit der Stimmen der anwesenden Gesellschafter. Jährlich von Geschäftsführern einzuberufen. Geschäftsführer: Mind. 1 Person, von Vollversammlung ernannt (bei ausländischem Geschäftsführer ist eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich)
Vertretung: Aufsichtsrat: Nur, wenn im Gesellschaftsvertrag festgelegt; mind. 3 Mitglieder; gewählt von der Vollversammlung Rechnungslegungspflichten - Juristische Personen sind gemäß Rechnungslegungsgesetz zur Aufstellung eines Jahres-Abschlusses verpflichtet
- Pflicht zur jährlichen körperlichen Bestandsaufnahme; Anlagevermögen halbjährlich, Kassenbestand vierteljährlich
- Bestellung eines Wirtschaftsprüfers erst ab 40 Mio. CK Umsatz oder mehr als 20 Mio. CK Kapital oder aufgrund anderer Sondervorschriften
Steuern Unternehmenssteuern Körperschaftssteuer: 42% Gewerbesteuer:nein Vermögenssteuer:nein Personensteuern: Einkommenssteuer: 0-60.000 CSK: 15% (untere Proportionallzone) über 1.080.000 CSK: 367.200 zzgl. 44% auf Überhang (ober P.zone) Umsatzsteuer: 23% (Regelsatz) (5% auf Grundnahrungsmittel, Brennstoffe und mediz. Versorgung: 0% auf Exporte von Waren und Dienstleistungen an Ausländer) Quellensteuer: 15-25% (erhoben auf bestimmte Einkommen, die nicht- und ansässige Personenen in der CR erzielen, z.B. durch Dividenden, Lizenzen) Verkehrssteuer: 5% (bei Verkauf von Grundstücken u.a. Immobilien) Doppelbesteuerungsabkommen: u..a. mit A, B, CDN, D, F, GB, I, J, NL, USA. |