Österreich Allgemeines: Staatsform:parlamentarische Bundesrepublik Offizielle Bezeichnung: Republik Österreich Fläche:83.555 km² Bevölkerung:7,9 Mio. Hauptstadt / Regierungssitz: Wien Währung: Euro, Österreichischer Schilling Gesellschaftsform GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gründungsvoraussetzungen Gründerzahl: mind. 1 (nach EU-Recht) Gründung durch Ausländer:zulässig Gründungskapital Stammkapital:mind. 500.000 öS (davon mind. 250.000 öS als Bareinzahlung) Stammeinlage:mind. 1.000 öS (davon ist mind. ¼ einzuzahlen, aber auch mind. 1.000 öS) Gründungskosten und –dauer Kosten:ca. 50.000 – 100.000 öS Dauer:mehrere Monate Gesellschaftsvertrag: Form:notariell beurkundet Mindestinhalt:Firma, Sitz, Gegenstand, Höhe des Stammkapitals, Beiträge der Stammeinlagen Gründungsablauf: 1. notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag 2. Geschäftsführerbestellung 3. Lleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen 4. Firmenwortlautgutachten 5. Für bestimmte Unternehmensgegenstände behördliche Konzession 6. Wahl des Aufsichtsrates (falls erforderlich) 7. Bezhalung der 2% Kapitalverkehrssteuer 8. Beglaubigte Anmeldung sämtlicher Geschäftsführer 9. Prüfung, Bewilligung und Eintragung durch das Firmenbuchgericht 10. Pflichtveröffentlichung der Eintragung Gesellschaftsstruktur Gesellschaftenversammlung:jährlich in Österreich (ein Ort im Ausland ist unter bestimmten Umständen möglich) Aufsichtsrat: ab einer bestimmten Größe zwingend erfoderlich; dann auch Arbeitnehmer –vertreter zwingend vorgeschrieben (pro zwei Aufsichtsratmitglieder ein Arbeitsnehmer-vertreter) Geschäftsführer:mind. 1 natürliche Person Geschäftsführung/ Vertretung:gesetzlich gilt Gesamtvertretung; Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten nicht beschränkbar Publizität und Rechnungslegung: Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses bei Firmenbuchgericht und bei großen GmbH’s zusätzlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Rechnungslegungspflichten nach EU-Recht Steuern Unternehmenssteuern:Köperschaftssteuer:34% Kommunalabgabe. 3% Dienstgeberbeitrag:4,5% Personensteuern:Einkommenssteuer Für die ersten 50.000 öS:10% Auf die weiteren 100.000 öS: 22% Auf die weiteren 150.000 öS: 32% Auf die weiteren 400.000 öS: 42% Auf die weiteren Beträge: 50% Vermögenssteuer: wird erhoben Umsatzsteuer:20% (10% u. 32%): (muß noch auf EU-Niveau gesenkt werden) Doppelbesteuerungsabkommen:mit allen EU-Mitgliedern und den USA |