Polen Allgemeines Staatsform:Republik Offizielle Bezeichnung:Republik Polen Fläche:312.683 km² Bevölkerung:38,4 Mio. Hauptstadt/ Regierungssitz:Warschau Währung:(neue) Polnische Zloty (PZL, zlt) Gesellschaftsform GmbH = Sp.z.o.o. (Spólka z orgaaniczona odpwiedzialnoscia) Gründungsvoraussetzungen Gründerzahl:mind. 1 Person Gründung durch Ausländer:zulässig (ggf. Genehmigung erforderlich) Gesellschaftszweck:ausschließlich wirtschaftliche Zwecke Gründungskapital Stammkapital:mind. 4.000 zlt Gesellschaftsanteil:mind. 50 zlt Eingezahltes Kapital:100% (Geld- oder Sacheinlage) Gründungskosten und -dauer Keine Angaben erhältlich Gesellschaftsvertrag Form: notairell beurkundet Inhalt:Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals Anzahl und Höhe der Anteile, Vorstandsmitglieder) Gründungsverlauf 1. Notariell beurkundeter Vertrag 2. Einzahlung des Stammkapitals 3. Bestellung der Organe der Gesellschaft 4. Eintragung in das Handelsregister 5. Zuteilung einer Identifikationsnummer (Regent) 6. Eröffnung eines Bankkontos 7. Anmeldung beim Finanzamt 8. Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt Gesellschaftsstruktur Gesellschaftsversammlung:ordentliche Versammlung spätestens vier Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres; schriftliche Abstimmung möglich Geschäftsführung (Vorstand):mind. Eine natürliche Person Vertretung:gesetzlich gilt Einzelvertretung, ggü. Dritten nicht beschränkbar Aufsichtsrat :freiwillige Bestellung; ab 25.000 zlt Stammkapital und mehr als 50 Gesellschafter n Pflicht; mind. Drei Personen; alternativ: Revisionskommission Publizität und Rechnungslegung: Jahresabschluss: In polnischer Sprache und Währung analog EU-Standards; vorzulegen beim Registergericht sowie beim Ministerium für Industrie und Handel Pflicht zur Veröffentlichung: ja Steuern: Unternehmenssteuern: Körperschaftssteuer:40% (diverse Vergünstigungen für ausländische Investoren) Gewerbesteuer:nein Vermögenssteuer:nein Personensteuern: Vermögenssteuer:nein Lohnsteuer Bis 6.480 zlt p.a.: 20% Abzügl. 86,4 zlt.. 6.480 zlt – 12.960 Zlt: 1.209,6 zlt zzgl. 30% des Überschusses über 6.480 zlt ab 12.960 zlt: 3.153,6 Zlt zzgl. 40% des Überschusses über 12.960 zlt Sozialabgaben: 45% auf den Bruttoarbeitslohn des Arbeitgebers Bei ausländischen Arbeitnehmern Pauschlasteuer von 20% Umsatzsteuer:ab 5%; je nach Produktart; Exporte frei Importsteuer: 5% (nicht auf Sacheinlagen) Quellensteuer:zwischen 5% und 30% - Lohnsteuerregulierungsabgaben zur Bekämpfung der Inflation
- Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind rein polnischen Unternehmen steuerlich gleichgestellt
Doppelbesteuerungsabkommen: A, AUS, B, CDN, CL, D, DK, E, F, FIN, GB, H, I, IL, IND, J, MAL, N, NL, PK, RA, ROU, S, T, TJ, USA, YU |