Startseite » Info-Center » Unternehmensführung » Rechtsformen » Rechtsformen in Europa » Polen »

pix02

Polen

Allgemeines

Staatsform:Republik
Offizielle Bezeichnung:Republik Polen
Fläche:312.683 km²
Bevölkerung:38,4 Mio.
Hauptstadt/ Regierungssitz:Warschau
Währung:(neue) Polnische Zloty (PZL, zlt)

 

Gesellschaftsform

GmbH = Sp.z.o.o. (Spólka z orgaaniczona odpwiedzialnoscia)

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl:mind. 1 Person

Gründung durch Ausländer:zulässig

(ggf. Genehmigung erforderlich)

Gesellschaftszweck:ausschließlich wirtschaftliche Zwecke

Gründungskapital

Stammkapital:mind. 4.000 zlt

Gesellschaftsanteil:mind. 50 zlt

Eingezahltes Kapital:100% (Geld- oder Sacheinlage)

Gründungskosten und -dauer

Keine Angaben erhältlich

Gesellschaftsvertrag

Form: notairell beurkundet

Inhalt:Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals

Anzahl und Höhe der Anteile, Vorstandsmitglieder)

 

Gründungsverlauf

1. Notariell beurkundeter Vertrag

2. Einzahlung des Stammkapitals

3. Bestellung der Organe der Gesellschaft

4. Eintragung in das Handelsregister

5. Zuteilung einer Identifikationsnummer (Regent)

6. Eröffnung eines Bankkontos

7. Anmeldung beim Finanzamt

8. Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt

Gesellschaftsstruktur

Gesellschaftsversammlung:ordentliche Versammlung spätestens vier Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres; schriftliche Abstimmung möglich

Geschäftsführung (Vorstand):mind. Eine natürliche Person

Vertretung:gesetzlich gilt Einzelvertretung, ggü. Dritten nicht beschränkbar

Aufsichtsrat :freiwillige Bestellung; ab 25.000 zlt Stammkapital und mehr als 50 Gesellschafter n Pflicht; mind. Drei Personen; alternativ: Revisionskommission

Publizität und Rechnungslegung:

Jahresabschluss:

In polnischer Sprache und Währung analog EU-Standards; vorzulegen beim Registergericht sowie beim Ministerium für Industrie und Handel

Pflicht zur Veröffentlichung: ja

Steuern:

Unternehmenssteuern:

Körperschaftssteuer:40%

(diverse Vergünstigungen für ausländische Investoren)

Gewerbesteuer:nein

Vermögenssteuer:nein

Personensteuern:

Vermögenssteuer:nein

Lohnsteuer

Bis 6.480 zlt p.a.: 20%

Abzügl. 86,4 zlt.. 6.480 zlt – 12.960

Zlt: 1.209,6 zlt zzgl. 30% des Überschusses über 6.480 zlt ab 12.960 zlt: 3.153,6

Zlt zzgl. 40% des Überschusses über 12.960 zlt

Sozialabgaben: 45% auf den Bruttoarbeitslohn des Arbeitgebers

Bei ausländischen Arbeitnehmern Pauschlasteuer von 20%

Umsatzsteuer:ab 5%; je nach Produktart; Exporte frei

Importsteuer: 5% (nicht auf Sacheinlagen)

Quellensteuer:zwischen 5% und 30%

  • Lohnsteuerregulierungsabgaben zur Bekämpfung der Inflation
  • Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind rein polnischen Unternehmen steuerlich gleichgestellt

Doppelbesteuerungsabkommen: A, AUS, B, CDN, CL, D, DK, E, F, FIN, GB, H, I, IL, IND, J, MAL, N, NL, PK, RA,  ROU, S, T, TJ, USA, YU

 

Details zum Thema

Werbung