Deutschland Allgemeines: Staatsform:parlamentarische Bundesrepublik Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland Fläche: 356.733 km² Bevölkerung:81,2 Mio. Hauptstadt:Berlin Regierungssitz: Berlin Währung: Euro Gesellschaftsform GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gründungsvoraussetzungen Gründerzahl:mind. 1 Person (natürliche oder juristische) Gründung durch Ausländer: zulässig Gesellschaftszweck:Gründung zu jedem – erlaubten – Zweck zulässig; nicht auf Betrieb eines Handeslgewerbes beschränkt
Gründungskapital: Stammkapital: mind. 25.000 Euro Stammeinlagen:1. Pro Gesellschafter mind. 250 Euro 1.1. Bei Mehrpersonengesellschaften: Einzahlung von mind. 12.500 Euro (bzw. 25% des gezeichneten Stammkapitals) 1.2. Bei Einpersonengesellschaften: muß für die Resteinlage Sicherheit nachgewiesen werden 1.3.Einlageleistung in Form von Geld- oder Sacheinlagen (Sachgründungsbericht erforderlich; i.d.R. Wertgutachten)
Gründungskosten und –dauer Kosten:bei 25.000 Euro Stammkapital Ca. 900 bis 1.100 Euro Dauer:ca. 3 Monate Gesellschaftsvertrag: Form: notariell beurkundet Inhalt: 1. zwingend vorgeschrieben: -Firma, Sitz der Gesellschaft -Gegenstand des Unternehmens -Betrag des Stammkapitals -Betrag der Stammeinlagen der Gesellschafter 2. empfehlenswert: Regelungen über -Verfügung über Gesellschaftsanteile -Geschäftsführungs- und Vertretungsmodalitäten
Gründungsablauf: Man unterscheidet drei Phasen: 1.Vorgründungsphase (“Vorgründungsgesellschaft”): Entwurf und Fixierung eines Gesellschaftsvertrages
2.Gründungsphase (“Vor-GmbH”). - notariell beurkundeter Ges. vertrag
- Gründungsprotokoll: Unterzeichnung durch die Gesellschafter oder Vertreter
- Bestellung der Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag bzw. im Gründungsprotokoll
- Mindeseinzahlung (s. hierzu auch unter: Gründungskapital)
- Anmeldung der Gesellschaft in öffentlich beglaubigter Form durch alle Geschäftsführer beim Registergericht
3..Juristische Person: Eintragung in Handelsregister Gesellschaftsstruktur: Gesellschaftenversammlung: Oberstes Willensbildungs- / Kontrollorgan; Zusammenkunft grds. einmal jährlich; schriftliche Abstimmung möglich
Geschäftsführer: eine oder mehrere (natürliche Personen) Geschäftsführung/ Vertretung: Gesetzlich gilt (bei mehreren) Geschäftsführern Gesamtvertretung; Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten nicht beschränkbar Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter: stark ausgeprägt! Aufsichtsrat: grds. fakultativ Publizität und Rechnungslegung Publizität:Handelsregister Rechnungslegung: Jahresabschluß:Aufstellung der Bilanz sowwie der GuV-Rechnung nebst Lagebericht; Prüfungserleichterungen: für kleine und mittlere GmbH’s besteht keine Offenlegungspflicht
Steuern Unternehmenssteuern Körperschaftssteuer: 30% bei Gewinnausschüttung 45% bei Einbehaltung des Gewinns Gewerbesteuer: ca. 18% Vermögenssteuer: 0,6% des Betriebsvermögens (Freibetrag 250.000 Euro) Personensteuern: Einkommenssteuer:. Progressiv in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe (max 53%) Umsatzsteuer: 16% |