Ihre Pflichten als Arbeitgeber Anmeldung Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der Krankenkasse zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Meldung bei der Berufsgenossenschaft (die berufliche Unfallversicherung). Beiträge Sie müssen regelmäßig Beiträge bezahlen. Die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter behalten Sie vom Lohn ein, die andere Hälfte legen Sie als Arbeitgeber dazu. Die Prämie der Berufsgenossenschaft bezahlt der Arbeitgeber ganz. Die Lohnsteuer Ihrer Beschäftigten behalten Sie vom Lohn oder Gehalt ein und überweisen Sie an das Finanzamt. Sie sind auch verantwortlich für die richtige Berechnung dieser Beiträge. Wenn etwas nicht stimmt, werden Sie zuerst zur Kasse gebeten! Urlaub Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr; für Jugendliche bis 18 Jahre zwischen 25 und 30 Tage - je nach Alter. Tarifverträge sehen meist längere Urlaubsfristen vor. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitgeberverband, ob es einen für Ihre Branche allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt! |