Kleingewerbetreibende (s. Einzelunternehmen), die mit einem Partner ein Handelsgeschäft eröffnen wollen, können diese Rechtsform nicht wählen; sie ist nur etwas für Vollkaufleute.
Bei der OHG wird kein Mindestkapital verlangt. Für Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter neben ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen.
Wegen dieser Bereitschaft zur persönlichen Haftung steht eine OHG bei Kreditinstituten und Geschäftspartnern in höherem Ansehen als z. B. eine GmbH.