Startseite » Info-Center » Unternehmensführung » Rechtsformen » OHG »

pix02

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

  • Kleingewerbetreibende (s. Einzelunternehmen), die mit einem Partner ein Handelsgeschäft eröffnen wollen, können diese Rechtsform nicht wählen; sie ist nur etwas für Vollkaufleute.
     
  • Bei der OHG wird kein Mindestkapital verlangt. Für Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter neben ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen.
     
  • Wegen dieser Bereitschaft zur persönlichen Haftung steht eine OHG bei Kreditinstituten und Geschäftspartnern in höherem Ansehen als z. B. eine GmbH.

 

Details zum Thema

Werbung