| Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) - Jede Geschäftspartnerschaft kann die Form einer GbR annehmen: Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften Freier Berufe, Arbeitsgemeinschaften.
- Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, sogar eine mündliche Vereinbarung reicht, wenn auch ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert ist.
- Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
- Die Teilhaber haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen.
- Für die Kompetenzen der Gesellschafter bietet die GbR einen breiten Spielraum.
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