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KfW-Bürgschaftsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt mit Unterstützung des Bundes und der Länder Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite in den fünf neuen Bundesländern und Berlin (Ost). Diese Bürgschaften dienen der Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder Rationalisierung von Betrieben. Sie werden dann wichtig, wenn Kreditnehmer zwar ein tragfähiges Unternehmenskonzept haben, aber nicht über bankübliche Sicherheiten verfügen.

 

Kredite zur finanziellen Sanierung von Unternehmen werden nicht verbürgt.

Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden; auch Genossenschaften.

Die Bürgschaften werden gegenüber der Hausbank übernommen. Sie decken höchstens 80 % des Ausfalls (Selbstbehalt des Kreditgebers 20 %). Der Mindestbetrag der Bürgschaft beträgt in der Regel 750.000 Euro; ein Höchstbetrag von 10 Mio. Euro soll nicht überschritten werden.

Die Laufzeit der verbürgten Kredite soll die voraussichtliche Nutzungsdauer der finanzierten Investitionen nicht übersteigen. Die Deutsche Ausgleichsbank erhebt ein Bürgschaftsentgelt.

Das KfW-Bürgschaftsprogramm wird von der Krdeitanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Die Anträge müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, welche die Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die Deutsche Ausgleichsbank.

 

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