Bürgschaften Was sind Ausfallbürgschaften? Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Hierbei bürgt eine Bürgschaftsbank für einen Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Sie übernimmt die Bürgschaft allerdings nur bis zu 80 % der beantragten Summe. Die restlichen 20 % bleiben im Eigenrisiko der Hausbank. Achtung: Der Kreditnehmer haftet immer für die gesamte Kreditsumme. Die Bürgschaft gleicht somit nur fehlende Sicherheiten aus. Ausfallbürgschaften können für ein einzelnes Unternehmen bis zu einer Höhe von 750.000 € übernommen werden. Für Kredite bei Sanierungsprojekten gewähren die Bürgschaftsbanken keine Bürgschaften. Was sind Bürgschaftsbanken? Bürgschaftsbanken (in einigen Ländern heißen sie Kreditgarantiegemeinschaften) sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. An ihnen sind beteiligt: die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie in einigen Bundesländern auch Versicherungsunternehmen. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind - jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständig - für die mittelständische Wirtschaft nur in "ihrem" Bundesland tätig. Bürgschaftsbanken über-nehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck, z. B. - für Existenzgründungen
- Investitionsfinanzierungen
- Betriebsmittel (Kontokorrentkredit-rahmen, Avale und Garantien).
Wichtig: Die Zusammenarbeit von Hausbanken und Bürgschaftsbanken fördert die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten? Ausfallbürgschaften stehen für alle ge-werblichen Unternehmen und Freiberuf-ler (in einigen Bundesländern auch für landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau- und Fischereibetriebe) zur Verfügung, denen wegen fehlender "bewertbarer" Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Voraussetzung: Ein Finanzierungsvorhaben muss betriebs-wirtschaftlich sinnvoll sein. Wo und wie werden Ausfallbürgschaften beantragt? Eine Bürgschaft wird in der Regel über die Hausbank beantragt. Achtung: Die Hausbank und Bürgschaftsbank frühzeitig in die eigene Planung mit einbeziehen! Vor Vertragsabschlüssen die Finanzierung klären! Alle Gespräche mit konkreten Unterlagen führen! Bürgschaftsbanken übernehmen ein besonders hohes Risiko. Sie brauchen deshalb aktuelle und umfassende Informationen. Wichtig ist auch: Die Bürgschaftsbank prüft für die Bürgschaftszusage das betreffende Gründungs- oder Vorhabenskonzept - nach der Hausbank - ein zweites Mal auf Herz und Nieren. Fragen Sie bei einem negativen Bescheid nach den Gründen! Nutzen Sie diese "Niederlage" als Chance: Beseitigen Sie Schwachstellen Ihres Konzeptes. Kosten Der Kreditnehmer hat für eine Ausfallbürgschaft eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie eine laufende Gebühr von üblicherweise 1% der verbürgten Summe zu zahlen. |