Die Kostenstellenrechnung ist die zweite Stufe in der Kostenrechnung. Sie übernimmt alle Kosten aus der Kostenartenrechnung, die dem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden können. Diese Kosten werden als Gemeinkosten bezeichnet. In der betrieblichen Praxis werden die Gemeinkosten als Zuschlagssätze auf die Einzelkosten ermittelt. Haeberle bezeichnet die hier aufgeführten Kostenarten als Kostenstellen. Dies ist nach obiger Definition nicht ganz korrekt, denn diese Kosten werden ja nicht in Form von Zuschlagssätzen dem Kostenträger „Messe XY“ zugerechnet. Eine Kostenstellenrechnung im eigentlichen Sinne gibt es nur in den Personalkosten und damit die Umlage der Kosten der Messeabteilung bzw. Messeverantwortlichen auf die einzelnen Veranstaltungen. |