PRO INNO - PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen Das "PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen" (PRO INNO) will kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, neue technologische Möglichkeiten zu nutzen, um so ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. PRO INNO bezuschusst Einstiegsprojekte (erstmalige oder nach 5 Jahren neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte ( FuE) von Unternehmen), Kooperationsprojekte (gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen bzw. Forschungsaufträge von Unternehmen an Forschungseinrichtungen) sowie Personalaustausch (für Forschung und Entwicklung zwischen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen). Gefördert werden Forschungseinrichtungen in Deutschland, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von maximal 40 Mio. € oder eine Jahresbilanz von höchstens 28 Mio. € haben. Unternehmen aus den alten Bundesländern dürfen nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen. Förderanteil Unternehmen für Einstiegs- und Kooperationsprojekte Alte Bundesländer: 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Neue Bundesländer: 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (35 % bei verbundenen Unternehmen) Förderanteil Unternehmen für Personalaustausch Alte Bundesländer: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Neue Bundesländer: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderanteil Forschungseinrichtungen für Kooperationsprojekte 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die ihre Betriebsaufwendungen überwiegend aus FuE-Aufträgen oder öffentlichen Projektmitteln decken; 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Forschungseinrichtungen, die überwiegend öffentlich grundfinanziert sind; 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den übrigen privaten, nicht gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen; bei Aufträgen durch Unternehmen: 45 % des vom Unternehmen zu zahlenden zuwendungsfähigen Entgelts. Höchstbetrag: Maximal zwei Förderungen eines Kooperations- oder Einstiegsprojekts pro Unternehmen, maximal 300.000 € an zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt; d.h. maximal 110.000 € (neue Bundesländer: 140.000 €) pro Projekt. Für Forschungseinrichtungen können pro Projekt bis zu 125.000 € gewährt werden. Informationen und Antragsstellung bei: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke e.V." Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49 13156 Berlin Tel.: 0 30 / 4 81 63-4 51 Fax: 0 30 / 4 81 63-4 02 E-Mail: ai@forschungskoop.de Internet: www.forschungskoop.de |