Gebrauchsmuster Wofür Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden, die man auch patentieren lassen könnte. Unterschied: Die Schutzdauer ist kürzer. Und im Gegensatz zum Patent wird hier nicht ein derart ausgeprägter erfinderischer Schritt verlangt. Beispiele: Kinderstuhl für Esstisch, Clip für Ohrring, Broschenverschluss, Vorlagenhalter für Sekretariate. Schutzdauer Bis zu 10 Jahre Prüfung Keine amtliche Prüfung auf Schutzfähigkeit durch das Patentamt. Wer ein Gebrauchsmuster anmelden will, sollte und kann durch eine eigene Marktbeobachtung checken, ob es nicht bereits eine entsprechende Anmeldung gibt. Ein Rechercheantrag kann wie beim Patent beim Patentamt gestellt werden. Die Ergebnisse müssen aber selbst ausgewertet werden. . Kosten - für Anmeldung und Prüfung: ca. 300 EURO
- Anwalt: ca. 1.800 EURO
- für eine Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters: vom vierten bis zum sechsten Jahr: 200 EURO; vom siebten bis zum achten Jahr: 350 EURO; vom neunten bis zum zehnten Jahr: 550 EURO
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