Gewerbesteuer Begriffe: Die Gewerbesteuer ist eine nur Gewerbetreibende betreffende Gemeindesteuer. Besteuert werden der im Unternehmen erwirtschaftete Ertrag (in der Regel identisch mit dem Gewinn) und das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital. Aus beiden Bezugsgrößen errechnet sich der Steuermeßbetrag. Den ermittelt das Finazamt und teilt ihn der Gemeinde / Stadt mit, die darauf die Gewerbesteuer nach ihrem festgesetzten Hebesatz erhebt. Von dort erhalten Sie auch den Steuerbescheid. Erklärungs- und Zahlungsfristen:
- Die Steuererklärung ist bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Es gilt das zur Einkommensteuererklärung Gesagte entsprechend: abgabefrist bis zum 31.Mai des nächsten Jahres (ggf. ist eine Fristverlängerung zu stellen). - Vorauszahlungen:
Fälligkeit 15.02. 15.05. 15.08. 15.11. Berechnung und Anpassung erfolgen wie bei der Einkommensteuer. - Die Abschlußzahlung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
(Aus: Verband Beratender Ingenieure e.V. VBI (Hrsg.), Selbständig als Beratender Ingenieur, Bonn 1996, S.120) |