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Factoring

 

 

 

 

 

Beim Factoring tritt ein Unternehmen seine Außenstände an ein anderes Unternehmen (Factor) ab. Das Factoring-Unternehmen muss nun seinerseits alle Außenstände beim Schuldner eintreiben. Es muss die Forderungen seines Vertragspartners übernehmen und (im Voraus) bezahlen. Der Factor übernimmt damit das Bonitätsrisiko und Insolvenzrisiko des Kunden. Er hat allein für das Inkasso zu sorgen. Diese Risiken lassen sich Factoring-Institute selbstverständlich bezahlen. Kosten und Risiken müssen gegenübergestellt und geprüft werden. Wichtige Kontakte: Factoring-Unternehmen vor Ort.

 

Für Factoring sprechen unter anderem:

  • unrentable Fachabteilungen werden u. U. abgeschafft.
  • Kreditrisiken und Verantwortung werden einem erfahrenen und eingespielten Team von Inkassospezialisten übertragen.

Mit dem Factor-Unternehmen können Sie verschiedene entgeltpflichtige Leistungen vertraglich vereinbaren:

  • Delkredereleistung:
    Der Factor übernimmt eine Forderung, obwohl der bonitätsgeprüfte Kunde unter Umständen nicht zahlen kann. Der Factor übernimmt also das Risiko eines Zahlungsausfalls.
  • Finanzierungsfunktion:
    Der Factor zahlt die angekauften Forderungen vor Zahlungseingang an Sie aus.
  • Dienstleistungsfunktion:
    Der Factor übernimmt die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und das Inkasso der Forderungen.

Grundlage der Zusammenarbeit ist üblicherweise ein Vertrag über ein bis drei Jahre, in dem sich das Factoring-Institut verpflichtet, Forderungen seines Vertragspartners zu übernehmen und (im Voraus) zu bezahlen. Aus dem Kauf ergibt sich für den Factor, dass er das Bonitätsrisiko und Insolvenzrisiko des Kunden übernimmt. Er hat allein für das Inkasso zu sorgen.
Ob der Factor überhaupt an einer Übernahme Ihrer Forderungen interessiert ist, hängt von Ihrem Jahresumsatz (mindestens 1 Mio. €) ab, Ihrem mit den Kunden vereinbarten Zahlungsziel (höchstens 30 bis 90 Tage) und den durchschnittlichen Rechnungsbeträgen (mindestens 250 € bis 1.000 €).

 

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