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Persönliche Versicherungen
Gesetzliche oder private Krankenversicherung (KV)

Wer vor seiner selbständigen Tätigkeit angestellt und pflichtversichert war, kann sich und seine Familienmitglieder freiwillig bei seiner bisherigen oder einer anderen gesetzlichen KV weiterversichern. Grundlage für die Beitragshöhe sind dabei die jährlichen Einkünfte.

 

Achtung: Wer seine gesetzliche KV verlässt, kann dort als Selbständiger nicht wieder Mitglied werden. Selbständige können sich auch ausschließlich privat krankenversichern. Sinnvoll kann auch eine Kombination aus einer gesetzlichen und privaten KV sein. Vor allem Gründer sollten daher auf jeden Fall eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, denn wer krank ist, verdient in der Regel auch kein Geld.

Unfallversicherung für Beruf und Freizeit

Die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften bieten eine freiwillige Unternehmerversicherung an, bei der der Versicherte und der mitarbeitende Ehepartner versichert sind. Die Leistung gilt allerdings nur im Bereich der Berufsunfälle, der Berufskrankheiten und Wegeunfälle. Darüber hinaus gibt es private betriebliche Gruppen-Unfallversicherungsverträge, die Mitarbeiter und Familienangehörige im Berufs- und Freizeitbereich absichern.

Oft vergessen: die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer als Selbständiger seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gefährdet nicht nur sein Unternehmen, sondern vor allem auch seine persönliche Existenz und die seiner Familie. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt - je nach vertraglicher Vereinbarung - in der Regel bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann an bestehende Lebensversicherungen angeschlossen werden.

 

Absicherung bei Pflegebedürftigkeit

Selbständige, die bei einer gesetzlichen KV freiwillig versichert sind, sind hier auch pflegeversichert. Sie können aber auch eine private Pflegeversicherung wählen.

Altersvorsorge

Als Selbständiger kann man sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Der Versicherte legt dabei selbst fest, wie hoch der Beitrag ist (Mindestbeitrag ca. 65 €). Auf jeden Fall sollten Selbständige eine private Vorsorge für Alter und Familie treffen.
Die Kapitallebensversicherung ist am weitesten verbreitet. Im Alter erhält man entweder eine einmalige Auszahlung oder eine Rentenzahlung. Im Todesfall des Versicherten sind die Hinterbliebenen versorgt. Wichtig: Wählen Sie einen renditestarken Versicherer.
Für Existenzgründer kann aber auch eine Risikolebensversicherung mit Umtauschrecht geeignet sein. Sie ist günstiger als die Kapitallebensversicherung, weil sie nur im Todesfall des Versicherten in Kraft tritt und ausschließlich die Hinterbliebenen versorgt. Innerhalb einer bestimmten Frist kann sie in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.

Absicherung mitarbeitender Ehegatten

Ein vertraglich festgelegtes Ehegatten-Arbeitsverhältnis schützt Ehepartner im Schadensfall vor dem Zugriff auf ihr Privatvermögen.
Ehepartner genießen in einem solchen Ehegatten-Arbeitsverhältnis den Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft ihres Ehegatten.
Als Angestellter bzw. Angestellte sind sie sozialversicherungspflichtig.
Als freier Mitarbeiter bzw. freie Mitarbeiterin sollten sie freiwillige Kranken- und Rentenversicherungen sowie eine private Lebensversicherung abschließen.

 

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