Besch�ftigung und Forderungen – weniger Forderungen und weniger Mitarbeiter betroffen Bei den Besch�ftigten, die von einer Insolvenz betroffen waren, zeigt sich das gleiche Bild. Im Gegensatz zu 2004, wo 8.298 Besch�ftigte in ein Insolvenzverfahren involviert waren, d�rfte die Zahl um knapp 28% zur�ckgehen. In den Monaten Januar bis Oktober 2005 lag die Zahl der Besch�ftigten, welche von der Insolvenz ihres Betriebes betroffen waren, bei 5.220 (Vorjahreszeitraum: 7.323). In den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 waren durchschnittlich 16 bis 19 Besch�ftigte pro Insolvenz involviert. Im letzten Quartal sank die Besch�ftigtenzahl pro Insolvenz auf 14,2 und blieb auch 2005 mit Ausnahme des 2. Quartals, wo die Zahl auf 18,6 anstieg, stabil. Diese Entwicklung l�sst darauf schlie�en, dass die Betriebsgr��e der insolventen Unternehmen nach Mitarbeitern im abgelaufenen Jahr abnahm. Grafik 15 D&B und DLM Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM Die Insolvenzforderungen haben 2005 im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls abgenommen. W�hrend 2004 Forderungen in H�he von 837,268 Millionen Euro bei den insolventen Unternehmen entstanden sind, d�rften diese im Jahr 2005 um 35% sinken. In den Monaten Januar bis Oktober 2005 lagen die Insolvenzforderungen bei 425,134 Millionen Euro, wogegen sie im Vorjahreszeitraum noch 608,553 Millionen Euro ausmachten. Pro Insolvenz entstanden 2004 Forderungen in H�he von 1,858 Millionen Euro, 2005 fielen die Forderungen mit 1,265 Millionen Euro deutlich geringer aus. Im Jahresverlauf 2004 stieg die durchschnittliche Insolvenzforderung laufend von 1,299 Millionen Euro im 1. Quartal bis auf 3,251 Millionen Euro im 4. Quartal. Bereits zu Jahresbeginn zeigte sich im abgelaufenen Jahr, dass die Forderungen pro Insolvenz stark r�ckl�ufig sind. Lag im 1. Quartal die durchschnittliche Forderung pro Insolvenz noch bei 1,299 Millionen Euro, so nahm sie im Jahresverlauf mit Ausnahme des Anstiegs im 3. Quartal (1,493 Mio. Euro) stetig ab. Im Schlussquartal 2005 d�rften pro Insolvenz voraussichtlich noch Forderungen in H�he von 1,190 Millionen Euro entstehen. Zwischen den Insolvenzforderungen und der Besch�ftigtenzahl besteht im Gegensatz zu anderen Branchen, wie beispielsweise der Herstellung von Metallerzeugnissen, keine Parallelit�t. Dennoch hat sich das Niveau sowohl bei den Insolvenzforderungen als auch bei der Besch�ftigtenzahl im Vergleich der beiden Jahre im Jahr 2005 erkennbar reduziert. Verfahrensstand – das neue Insolvenzgesetz greift Das am 2. November 2002 eingef�hrte neue Insolvenzgesetz zeigt seine Wirkung; der Anteil der Insolvenzantr�ge, der tats�chlich zu einer Er�ffnung f�hrte, erh�ht sich laufend. Oder anders ausgedr�ckt: Immer weniger Insolvenzantr�ge werden mangels Masse abgewiesen. Grafik 16 D&B und DLM Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM Grafik 17 D&B und DLM Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM Bei �ber 98% aller Insolvenzantr�ge stellte im Jahr 2004 eine drohende Zahlungsunf�higkeit beziehungsweise Zahlungsunf�higkeit den Grund f�r die Insolvenz dar. Das Insolvenzgesetz definiert in Paragraph 17, Absatz 2 die Zahlungsunf�higkeit wie folgt: �Der Schuldner ist zahlungsunf�hig, wenn er nicht in der Lage ist, die f�lligen Zahlungsverpflichtungen zu erf�llen.“ Zahlungsunf�higkeit ist damit immer der Mangel an Zahlungsmitteln. Ma�gebend ist hierbei, dass die fl�ssigen Mittel ausreichend hoch sein m�ssen, um die f�lligen Verpflichtungen vollst�ndig zu erf�llen. Eine Unterdeckung f�hrt nur dann nicht zur Zahlungsunf�higkeit, wenn innerhalb von drei Wochen die Liquidit�tsl�cke geschlossen werden kann. In diesem Fall spricht das Gesetz von einer Zahlungsstockung. Die Politik sah es als ein zentrales Ziel in der Ausgestaltung des Insolvenzgesetzes, dass die �Sanierungsw�rdigkeit“ beziehungsweise die Sanierungschancen erh�ht werden und die Sicherung von Masse an Bedeutung gewinnt. Durch die sehr enge Definition des Insolvenzgrundes Zahlungsunf�higkeit sind Unternehmen gezwungen, bereits im Falle einer kurzfristig andauernden Liquidit�tsl�cke – wir verweisen auf vorgenannte Dreiwochenfrist – Insolvenz zu beantragen. Andernfalls machen sie sich aufgrund von Insolvenzverschleppung strafbar, was die pers�nliche Haftung der Verantwortlichen zur Folge hat. Die Liquidit�t und im Besonderen die Liquidit�tssicherung werden dadurch zu einem zentralen Element in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensf�hrung. Ebenso Faktoren, welche die Liquidit�t unmittelbar oder mittelbar beeinflussen sowie Indikatoren, die auf die Liquidit�tslage der Betriebe und Unternehmen aus externer Sicht hinweisen. Insolvenzkennzahlen Grafik 18 D&B und DLM Quellen: D&B und DLM Die positive Insolvenzentwicklung kommt bei den Insolvenzkennzahlen zum Ausdruck. Die Insolvenzh�ufigkeit (Anteil der insolventen Unternehmen an allen steuerpflichtigen Unternehmen), die Besch�ftigtenzahl pro Insolvenz und die Insolvenzforderungen haben im Jahresvergleich 2004 und 2005 abgenommen. Ausblick 2006 D&B und DLM erwarten 2006 eine stabile Entwicklung bei den Insolvenzen. Die Zahl der insolventen Unternehmen d�rfte im laufenden Jahr im Maschinenbau stabil bleiben beziehungsweise sogar leicht sinken. Die g�nstigen Konjunkturaussichten geben die Richtung vor und zeigen beim mittelbaren Indikator des Zahlungsverhaltens einen positiven Trend f�r das 1. Halbjahr 2006. |