Beschäftigung und Forderungen – weniger Forderungen und weniger Mitarbeiter betroffen Bei den Beschäftigten, die von einer Insolvenz betroffen waren, zeigt sich das gleiche Bild. Im Gegensatz zu 2004, wo 8.298 Beschäftigte in ein Insolvenzverfahren involviert waren, dürfte die Zahl um knapp 28% zurückgehen. In den Monaten Januar bis Oktober 2005 lag die Zahl der Beschäftigten, welche von der Insolvenz ihres Betriebes betroffen waren, bei 5.220 (Vorjahreszeitraum: 7.323). In den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 waren durchschnittlich 16 bis 19 Beschäftigte pro Insolvenz involviert. Im letzten Quartal sank die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz auf 14,2 und blieb auch 2005 mit Ausnahme des 2. Quartals, wo die Zahl auf 18,6 anstieg, stabil. Diese Entwicklung lässt darauf schließen, dass die Betriebsgröße der insolventen Unternehmen nach Mitarbeitern im abgelaufenen Jahr abnahm. Grafik 15 D&B und DLM Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM Die Insolvenzforderungen haben 2005 im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls abgenommen. Während 2004 Forderungen in Höhe von 837,268 Millionen Euro bei den insolventen Unternehmen entstanden sind, dürften diese im Jahr 2005 um 35% sinken. In den Monaten Januar bis Oktober 2005 lagen die Insolvenzforderungen bei 425,134 Millionen Euro, wogegen sie im Vorjahreszeitraum noch 608,553 Millionen Euro ausmachten. Pro Insolvenz entstanden 2004 Forderungen in Höhe von 1,858 Millionen Euro, 2005 fielen die Forderungen mit 1,265 Millionen Euro deutlich geringer aus. Im Jahresverlauf 2004 stieg die durchschnittliche Insolvenzforderung laufend von 1,299 Millionen Euro im 1. Quartal bis auf 3,251 Millionen Euro im 4. Quartal. Bereits zu Jahresbeginn zeigte sich im abgelaufenen Jahr, dass die Forderungen pro Insolvenz stark rückläufig sind. Lag im 1. Quartal die durchschnittliche Forderung pro Insolvenz noch bei 1,299 Millionen Euro, so nahm sie im Jahresverlauf mit Ausnahme des Anstiegs im 3. Quartal (1,493 Mio. Euro) stetig ab. Im Schlussquartal 2005 dürften pro Insolvenz voraussichtlich noch Forderungen in Höhe von 1,190 Millionen Euro entstehen. Zwischen den Insolvenzforderungen und der Beschäftigtenzahl besteht im Gegensatz zu anderen Branchen, wie beispielsweise der Herstellung von Metallerzeugnissen, keine Parallelität. Dennoch hat sich das Niveau sowohl bei den Insolvenzforderungen als auch bei der Beschäftigtenzahl im Vergleich der beiden Jahre im Jahr 2005 erkennbar reduziert. Verfahrensstand – das neue Insolvenzgesetz greift Das am 2. November 2002 eingeführte neue Insolvenzgesetz zeigt seine Wirkung; der Anteil der Insolvenzanträge, der tatsächlich zu einer Eröffnung führte, erhöht sich laufend. Oder anders ausgedrückt: Immer weniger Insolvenzanträge werden mangels Masse abgewiesen. Grafik 16 D&B und DLM Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM Grafik 17 D&B und DLM Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM Bei über 98% aller Insolvenzanträge stellte im Jahr 2004 eine drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit den Grund für die Insolvenz dar. Das Insolvenzgesetz definiert in Paragraph 17, Absatz 2 die Zahlungsunfähigkeit wie folgt: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.“ Zahlungsunfähigkeit ist damit immer der Mangel an Zahlungsmitteln. Maßgebend ist hierbei, dass die flüssigen Mittel ausreichend hoch sein müssen, um die fälligen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Eine Unterdeckung führt nur dann nicht zur Zahlungsunfähigkeit, wenn innerhalb von drei Wochen die Liquiditätslücke geschlossen werden kann. In diesem Fall spricht das Gesetz von einer Zahlungsstockung. Die Politik sah es als ein zentrales Ziel in der Ausgestaltung des Insolvenzgesetzes, dass die „Sanierungswürdigkeit“ beziehungsweise die Sanierungschancen erhöht werden und die Sicherung von Masse an Bedeutung gewinnt. Durch die sehr enge Definition des Insolvenzgrundes Zahlungsunfähigkeit sind Unternehmen gezwungen, bereits im Falle einer kurzfristig andauernden Liquiditätslücke – wir verweisen auf vorgenannte Dreiwochenfrist – Insolvenz zu beantragen. Andernfalls machen sie sich aufgrund von Insolvenzverschleppung strafbar, was die persönliche Haftung der Verantwortlichen zur Folge hat. Die Liquidität und im Besonderen die Liquiditätssicherung werden dadurch zu einem zentralen Element in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Ebenso Faktoren, welche die Liquidität unmittelbar oder mittelbar beeinflussen sowie Indikatoren, die auf die Liquiditätslage der Betriebe und Unternehmen aus externer Sicht hinweisen. Insolvenzkennzahlen Grafik 18 D&B und DLM Quellen: D&B und DLM Die positive Insolvenzentwicklung kommt bei den Insolvenzkennzahlen zum Ausdruck. Die Insolvenzhäufigkeit (Anteil der insolventen Unternehmen an allen steuerpflichtigen Unternehmen), die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz und die Insolvenzforderungen haben im Jahresvergleich 2004 und 2005 abgenommen. Ausblick 2006 D&B und DLM erwarten 2006 eine stabile Entwicklung bei den Insolvenzen. Die Zahl der insolventen Unternehmen dürfte im laufenden Jahr im Maschinenbau stabil bleiben beziehungsweise sogar leicht sinken. Die günstigen Konjunkturaussichten geben die Richtung vor und zeigen beim mittelbaren Indikator des Zahlungsverhaltens einen positiven Trend für das 1. Halbjahr 2006. |