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Beschäftigung und Forderungen

Obschon die Unternehmensinsolvenzen in den Jahren 2004 und 2005 unverändert ausgefallen sind, hat die Zahl der Beschäftigten, die von einer Insolvenz betroffen waren, abgenommen. 2004 waren 960 Beschäftigte in eine Insolvenz involviert, 2005 nur noch 725, was einem Rückgang von 24,48% entspricht.

 

Gleichzeitig sank im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 auch die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten pro Insolvenz von 12,6 im Jahr 2004 auf 9,4 im abgelaufenen Jahr. Während im ersten Halbjahr 2004 die durchschnittliche Beschäftigtenzahl stetig anstieg, lag sie in der zweiten Jahreshälfte zwischen 12,7 (3. Quartal) und 15,3 (4. Quartal). 2005 stellte sich im 2. Halbjahr eine Trendumkehr ein; die Zahl durchschnittliche Zahl der Beschäftigten pro Insolvenz sank von 12,2 im 1. Halbjahr auf 7,4 im 2. Halbjahr.

Im Gegensatz dazu stiegen die Insolvenzforderungen 2005 gegenüber dem Vorjahr um über 19% auf 148,521 Millionen Euro an. In den ersten zwei Quartalen des zurückliegenden Jahres stiegen die Insolvenzforderungen gegenüber dem 1. Halbjahr 2004 mit einem Plus von +0,1% auf 65,004 Millionen Euro nur leicht an, im 3. Quartal erreichten die Forderungen der insolventen Unternehmen einen neuen Zweijahreshöchststand mit 50,812 Millionen Euro. Zum Jahresende nahmen die Forderungen wieder ab, lagen aber mit 32,705 Millionen Euro immer noch deutlich über dem Vorjahreswert (23,629 Millionen Euro).

Die durchschnittliche Forderung pro Insolvenz lag 2004 bei 1,637 Millionen Euro und 2005 bei 1,929 Millionen Euro. Im 1. und 4. Quartal 2004 erreichten sie den Jahrestiefstand mit 1,009 Millionen Euro und 1,313 Millionen Euro und im 3. und 4. Quartal den Jahreshöchststand mit 2,390 Millionen Euro und 1,708 Millionen Euro. 2005 fielen die Unterschiede zwischen den Quartalen noch höher aus; zu Beginn des Jahres lag die durchschnittliche Forderung pro Unternehmensinsolvenz bei 1,030 Millionen Euro und im 2. Quartal bei 3,029 Millionen Euro. In der zweiten Hälfte des abgelaufenen Jahres nahm die durchschnittliche Forderung laufend ab bis auf 1,721 Millionen Euro im 4. Quartal.

Zwischen den Insolvenzforderungen und der Beschäftigtenzahl besteht im Gegensatz zu anderen Branchen, wie beispielsweise der Herstellung von Metallerzeugnissen, keine Parallelität. Die Parallelität ist für produzierende Branchen typisch und nimmt mit der Fertigungstiefe zu beziehungsweise mit der Arbeits-produktivität je Beschäftigten ab.

Verfahrensstand

Das am 2. November 2002 eingeführte neue Insolvenzgesetz zeigt seine Wirkung; der Anteil der Insolvenzanträge, welcher zur Eröffnung führte, schwankte zwischen 67,5% (2005) und 69,7% (2004) und bewegt sich damit auf hohem Niveau.

Bei über 98% (2004) aller Insolvenzanträge stellte drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit den Grund für die Insolvenz dar. Das Insolvenzgesetz definiert in Paragraph 17, Absatz 2 die Zahlungsunfähigkeit wie folgt: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.“ Zahlungsunfähigkeit ist damit immer der Mangel an Zahlungsmitteln. Maßgebend ist hierbei, dass die flüssigen Mittel ausreichend hoch sein müssen, um die fälligen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Eine Unterdeckung führt nur dann nicht zur Zahlungsunfähigkeit, wenn innerhalb von drei Wochen die Liquiditätslücke geschlossen werden kann. In diesem Fall spricht das Gesetz von einer Zahlungsstockung.

Die Politik sah es als ein zentrales Ziel in der Ausgestaltung des Insolvenzgesetzes, dass die „Sanierungswürdigkeit“ beziehungsweise die Sanierungschancen erhöht werden und die Sicherung von Masse an Bedeutung gewinnt. Durch die sehr enge Definition des Insolvenzgrundes Zahlungsunfähigkeit sind Unternehmen gezwungen, bereits im Falle einer kurzfristig andauernden Liquiditätslücke – wir verweisen auf vorgenannte Dreiwochenfrist – Insolvenz zu beantragen. Andernfalls machen sie sich aufgrund von Insolvenzverschleppung strafbar, was die persönliche Haftung der Verantwortlichen zur Folge hat.

Die Liquidität und im Besonderen die Liquiditätssicherung werden dadurch zu einem zentralen Element in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Ebenso Faktoren, welche die Liquidität unmittelbar oder mittelbar beeinflussen sowie Indikatoren, die auf die Liquiditätslage der Betriebe und Unternehmen aus externer Sicht hinweisen.

Insolvenzkennzahlen

Die wichtigsten Insolvenzkennzahlen verdeutlichen das differenzierte Bild in der Branche; während die Insolvenzhäufigkeit (Anteil insolventer Unternehmen an allen steuerpflichtigen Betrieben) unverändert blieb, sind die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz gesunken und die Forderungen pro Insolvenz gestiegen.

Ausblick 2006

D&B und DLM erwarten 2006 eine stabile Entwicklung bei den Insolvenzen. Die Zahl der insolventen Unternehmen dürfte im laufenden Jahr in der Chemieindustrie stabil bleiben beziehungsweise sogar leicht sinken. Die günstigen Konjunkturaussichten geben die Richtung vor und zeigen beim mittelbaren Indikator des Zahlungsverhaltens einen positiven Trend für das 1. Halbjahr 2006.

 

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