17.06.2008 Immovation AG �Abgeltungssteuer vorteilhaft in Bezug auf Genussrechte�
 
Immovation AG: Intelligente Anlagestrategien

Kassel im Juni 2008: F�r Privatanleger, die in Genussrechte investieren, stellt die Abgeltungssteuer eine erhebliche Verbesserung dar. Genussrechte zielen mehr als andere Formen der Geldanlage auf langfristiges Investment und Zinsen. Auch der Mittelstand wird verst�rkt auf die Genussrechtsfinanzierung setzen, so die Meinung der Finanzexperten von Immovation. Die Immovation AG, eine Handelsgesellschaft f�r Wohnimmobilien, informiert �ber diese intelligente Anlagestrategien unter Voraussetzung der Abgeltungssteuer.

Zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingef�hrt. Diese wird pauschal mit 25% (zzgl. 5,5% Solidarit�tszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf laufende Ertr�ge aus Genussrechten und Gewinne aus der Ver�u�erung derselben erhoben. Der Experte der Immovation AG erkl�rt: �Allerdings zielen die Genussrechte weniger auf einen Ver�u�erungsgewinn ab, sondern zielen auf hohe j�hrliche Zinsen.� Bei Genussrechten wird der Anleger im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung an dem Ergebnis des Unternehmens beteiligt. Bezugsgr��e f�r die Berechnung der Ergebnisbeteiligung kann sowohl das Jahresergebnis als auch das Bilanzergebnis sein, so die Finanzexperten der Immovation AG. �Die Ergebnisbeteiligung hat direkte Auswirkungen auf die Zinszahlungen an den Anleger und auf die H�he des R�ckzahlungsbetrags�, erl�utert ein Berater der Immovation AG.

Trotz der Abgeltungssteuer sind Genussrechte eine lohnende Anlage f�r Privatanleger. �Bisher wurde nach dem pers�nlichen Steuersatz besteuert�, erkl�rt ein Experte der Immovation AG. �Mit der 25% Pauschalsteuer ist die Anlage in Genussrechten f�r jeden Anleger attraktiv, dessen pers�nlicher Steuersatz dar�ber liegt. Aber selbst, wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt es gute M�glichkeiten, z. B. mit Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsauftr�gen. Bei Immovation beraten wir unsere Kunden entsprechend der Voraussetzungen�, f�hrt der Experte der Immovation AG weiter aus.

Zus�tzlich wird mit der neuen Regelung die Bemessungsgrundlage f�r die Besteuerung um den Sparerpauschalbetrag von � 801 reduziert. So f�llt es nicht mehr ins Gewicht, dass Werbungskosten, wie die Depotgeb�hr nicht mehr geltend gemacht werden k�nnen. Die Immovation AG erg�nzt: � Bei fast allen Anlegern ist es so, dass ihre Werbungskosten unter dem Freibetrag liegen und sollte es doch einmal anders sein, dann profitieren diese Anleger viel st�rker von dem niedrigen Abgeltungssteuersatz, da in diesem Fall das Einkommen auch viel h�her ist.�

Immovation AG: �Auch mittelst�ndische Unternehmen werden profitieren�

�Die Aussch�ttung auf Genussrechte sind weiterhin als Betriebsausgaben abzugsf�hig, daher bleibt die Finanzierung und Eigenkapitalst�rkung durch die Ausgabe von Genussrechten auch aus Unternehmersicht weiterhin interessant�, erl�utert die Immovation AG. �Die Wirtschaft befindet sich im Aufschwung, eine gute Zeit zu expandieren � und dieses Wachstum durch das Anbieten von Genussrechten als Kapitalanlage f�r Privatanleger zu finanzieren�, sagt der Experte der Immovation AG.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.immovation-ag.de
Preis (optional):

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lars Bergmann
Stadt: Kassel
Telefon: 0561-8161940
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