Eigenmaechtiger Filmschnitt im Free-TV die Causa MAD MAX auf VOX Geschrieben am Dienstag, 28. Februar 2006 von Administrator Free-TV-Sender sind auf Quotenfang - nichts Neues ... aber was, wenn Blockbuster in Eigenregie verschnitten und ausgestrahlt werden? Dann koennten peinliche Fragen gestellt werden wie beispielweise an Warner Bros. dem Verleiher von MAD MAX und sie wurden auch gestellt ...

Er wurde als Top Movie auf dem Free-TV Sender VOX angekuendigt und ausgestrahlt. MAD MAX, der Film, der Mel Gibson international zum Durchbruch verhalf. Ein Streifen, der mit Sicherheit im Genre der Actionfilme als in vielerlei Hinsicht einzigartig anzusehen ist. 1980 kam der Film in die deutschsprachigen Kinos und wurde folgend als Video im Handel vertrieben, bis er 1983 von der Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien, vormals Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Schriften, unter der Aktenzahl Pr. 533/83 auf den Index jugendgefaehrdender Schriften gesetzt wurde. Wir konsumierten den Film auf VOX und waren angesichts der Indizierung und der FSK-Freigabe des Originalstreifens ab 18 Jahren darauf vorbereitet, dass einige der so genannten Gewaltszenen fuer die Fernsehausstrahlung aus dem Film entfernt wurden.

Das Ergebnis, welches VOX den Zusehern jedoch vor Augen fuehrte, war eine derart "zerschnittene" Filmfassung, dass der Zuseher stellenweise gar nicht mehr in der Lage war, den Handlunsgverlauf nachzuvollziehen. Mit einer Anfrage an VOX begannen im September 2005 die Recherchen, dann ergab sich ein Szenario, von fragwuerdigen Verflechtungen von Free-TV-Sendern bis zu dem Filmverleih von MAD MAX, Warner Bros. Laut VOX handelte es sich bei dem ausgestrahlten Film um die FSK 16 Version von MAD MAX - die jedoch laut Warner Bros. gar nicht existiert. Eigenmaechtiger Filmschnitt durch Free-TV Sender - und offensichtlich peinliche Fragen an Warner Bros. Intl. Televison in Muenchen, die man vermied zu beantworten.

Tag fuer Tag hoert man von illegalen Raubkopien und dessen Urheber werden in Werbespots als Verbrecher bezeichnet - was geschieht jedoch, wenn private TV-Anstalten offensichtlich in Eigenregie Filmschnitte vornehmen nur um Zuschauerquoten zu erzielen?

Um die Causa MAD MAX noch zu vervollstaendigen erfolgte parallel die Analyse des Pruefungsprotokolles der Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien (BPjM) aus dem Jahr 1983. Unsachlichkeit, Oberflaechlichkeit und falsche Filminhalte konnten wir jedenfalls darin feststellen. Doch der Kern von MAD MAX, die Korruption innerhalb der Jusitz und Polizei sowie das Thema Homosexualitaet duerften in den 1980er Jahren voellig unter den Teppich gekehrt worden sein.

Medien machen so Profite und dem Medienkonsumenten werden Filme vorgefaehrt, die jenseits der Akzeptanz liegen und das offensichtlich mit der Akzeptanz des Filmverleihs.

Die Exklusivreportage der muenchnernotizen:

"Analyse von MAD MAX als Top-Movie auf VOX" gesplittet in:
"Slalomfahrt im Free-TV MAD MAX auf VOX" und
"Der Pruefakt der Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien MAD MAX Az.: Pr. 533/83 - kein Renommee faer Sachlichkeit"

unter:
http://www.muenchnernotizen.info/Medien/Mad-Max/2602_xx_06.html

Redaktion muenchnernotizen
Online-Magazin fuer Deutschland, Oesterreich und Schweiz
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