Sozialversicherung früher zahlen Geschrieben am Dienstag, 31. Januar 2006 von Administrator Übergangsregelung gilt nicht für alle Arbeitgeber

Die neuen Regelungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sorgen in den Lohnbüros für neue Aufregung.

Seit dem 1. Januar 2006 sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt wird oder als ausgeübt gilt. Im Monat Januar 2006 sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge somit am 27. Januar fällig. Eine Übergangsregelung ermöglicht es Arbeitgebern, die Beiträge für den Monat Januar 2006 zu je einem Sechstel auf die Beitragsmonate Februar bis Juli 2006 zu verteilen.

Arbeitgeber, die hiervon Gebrauch machen wollen, haben für den Beitragsmonat Januar 2006 lediglich einen „Null“-Beitragsnachweis einzureichen.

Die Übergangsregelung, nach der die Beiträge für den Monat Januar 2006 zu je einem Sechstel auf die Beitragsmonate Februar bis Juli 2006 verteilt werden können, gilt nicht für alle Unternehmen. Die Arbeitgeber, die ihre Beiträge bislang zum 25. des laufenden Monats gezahlt haben, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bisher gingen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung davon aus, dass diese Übergangsregelung für alle Arbeitgeber gilt und deshalb auch von allen Arbeitgebern in Anspruch genommen werden kann.

Nunmehr ist aber das Bundesversicherungsamt (BVA) der Auffassung, dass die Übergangsregelung nicht für Unternehmen gilt, die nach der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Rechtslage bereits spätestens bis zum 25. des laufenden Monats zur Beitragszahlung verpflichtet waren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt die Rechtsauslegung des Bundesversicherungsamtes.

Die Einzugstellen / Krankenkassen wenden ab sofort diese Regelung an.

Sollten Arbeitgeber einen „Null“-Beitragsnachweis für den Beitragsmonat Januar 2006 ausgestellt haben, so ist dieser nachträglich zu korrigieren und die Beiträge sind zu kurzfristig zu überweisen.

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