Kostenkontrolle bei Premium-Diensten fürs Handy Geschrieben am Donnerstag, 15. September 2005 von Administrator Im Fernsehen werden auf den ersten Blick supergünstige Angebote beworben, doch de facto schnappt bei vielen Nutzern schnell die Kostenfalle zu. Einzelne Premium Angebote kosten bis zu 4,99 Euro – und das als Abo-Variante pro Monat. Mit dem Blick auf die nächste Handy-Rechnung folgt dem Glauben einen günstigen Klingelton erstanden zu haben dann oftmals die Ernüchterung...

Kostenpflichtige Mehrwertdienste für Mobiltelefone wie Klingeltöne, Handylogos oder Spiele erfreuen sich speziell bei Jugendlichen großer Beliebtheit. Kaum jemand, der sein Handy nicht mit hochwertigen polyphonen Klingeltönen aufpeppt oder diesem durch das Herunterladen eines bestimmten Logos die persönliche Note verleiht.

Einhergehend mit dem Siegeszug dieser Mehrwertdienste, nimmt jedoch auch die Kritik an vergleichbaren Angeboten enorme Ausmaße an. Dabei geraten die Geschäftsmodelle vieler führender Anbieter zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Im Fernsehen werden auf den ersten Blick supergünstige Angebote beworben, doch de facto schnappt bei vielen Nutzern schnell die Kostenfalle zu. Einzelne Premium Angebote kosten bis zu 4,99 Euro – und das als Abo-Variante pro Monat. Mit dem Blick auf die nächste Handy-Rechnung folgt dem Glauben einen günstigen Klingelton erstanden zu haben dann oftmals die Ernüchterung. Denn schnell entstehen pro Monat Kosten von hundert Euro und mehr.

Längst sind diese unseriösen Geschäftspraktiken von Verbraucherzentralen angemahnt worden. Inzwischen hat nun auch der Gesetzgeber erste Maßnahmen eingeleitet, um die Jugendlichen besser zu schützen. Im Bundestag wurde bereits ein Gesetz verabschiedet, dass die Abzocke per Premium-Diensten fürs Handy unterbinden soll. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Preise bei Leistungen ab einem Euro klar kommuniziert und ab einem Schwellenwert von zwanzig Euro eine gesonderte „Warn SMS“ an den Nutzer versendet werden muss. Derzeit hat das Gesetz jedoch im Bundesrat noch keine Mehrheit. Nun bleibt abzuwarten, ob das Thema nach den Bundestagswahlen erneut auf die Tagesordnung kommt.

Seriöse Anbieter benötigen jedoch nicht erst ein Gesetz, um Ihr Angebot entsprechend auszurichten. Sie zeichnen ihre Preise klar aus, betreiben keine Abzocke und jubeln den Kunden keine unerwünschten Abos oder Zusatzkosten unter. Wobei einige Anbieter gar einen Schritt weiter gehen. Beispielsweise hat das Münchner Unternehmen NEW.EGO, das die Download-Plattform EAT MY MOBILE (www.eatmymobile.de) betreibt bereits entsprechende Vorrichtungen getroffen, welche die zukünftig geplanten gesetzlichen Bestimmungen größtenteils schon heute erfüllen und teilweise gar darüber hinausgehen.

Als erster Anbieter offeriert EAT MY MOBILE dem Nutzer eine Kontenansicht, wo er genau sehen kann, wie viel Geld er wann für welche Inhalte ausgegeben hat. Zusätzlich kann ein maximales monatliches Budget für den Einkauf von Mehrwertdiensten fürs Handy, wie Klingeltöne, Logos oder Games im System hinterlegt werden. Man bekommt bei jedem Einkauf angezeigt welcher Betrag einem noch für diesen Monat zur Verfügung steht. Sobald das Limit erschöpft ist erscheint eine gesonderte Warnmeldung. Dies bietet nicht nur Jugendlichen, sondern auch besorgten Eltern eine detaillierte Kostenkontrolle. Denn das System verhindert, dass Jugendliche den Überblick verlieren, wie viel Geld sie bereits ausgegeben haben und was ihnen noch für den Rest des Monats bleibt.

Der Autor dieses Fachartikels betreibt ein Portal im Internet auf dem Klingeltöne, Handy Spiele und Logos bezogen werden können. Dort lautet die Devise: Keine Abzocke dank transparenter Preise und Geschäftsbedingungen! Weitere Informationen erhalten sie unter www.eatmymobile.de.


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