Vorgehensmodell zur Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie Geschrieben am Donnerstag, 28. April 2005 von Administrator Die im Jahr 2003 verabschiedete EU-Zinsrichtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen beinhaltet Regelungen zur Erfassung und Meldung von Zinszahlungen an natürliche Personen innerhalb der EU, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben (Steuerausländer). Alle deutschen Kreditinstitute sind nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) verpflichtet, die ab 01.07.2005 gezahlten Zinserträge von EU-Steuerausländern an das Bundesamt für Finanzen zu melden.

Für die Kreditinstitute ergibt sich mit der Identifizierung von EU-Steuerausländern, der Sicherstellung der Legitimationsvorschriften, einer ZIV-konformen Datenhaltung von Personen- und Meldedaten, der Ermittlung melderelevanter Zinserträge und Erlöse und der Implementierung der Meldeschnittstelle kurzfristiger Handlungsbedarf.
Darüber hinaus müssen Kunden und Mitarbeiter zu diesem Thema sensibilisiert werden.

Zur schnellstmöglichen Umsetzung der ZIV-Anforderungen hat die SYNCWORK AG ein praxisorientiertes Vorgehensmodell erarbeitet. "Auch wenn noch nicht alle Umsetzungsfragen zwischen den beteiligten Behörden und der Kreditwirtschaft abschließend geklärt sind, kann mit den verfügbaren Informationen die Erarbeitung der institutsspezifischen Anforderungen und IT-Konzepten sofort gestartet werden", so Stephan Fleischer, Senior Consultant bei der SYNCWORK AG.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
Herrn Stephan Fleischer, Tel.: +49 (0)30 / 854081-30.


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