Karneval mit Kids Geschrieben am Mittwoch, 07. Februar 2007 von firmenpresse Krefeld / Paris, den 07. Februar 2007 – Das Portal www.scheidung.de wünscht allen Eltern viel Spaß beim Feiern der tollen Tage. Vermeiden Sie Stress und planen Sie vorab. Das gilt besonders für „Patchwork“ Familien. Leben die leiblichen Eltern getrennt, sollten sie den Umgang rechtzeitig regeln.

Der Straßenkarneval steht vor der Tür. Am 19.02.2007 ist Rosenmontag. Dann erreichen die Feierlichkeiten der diesjährige Session in vielen Städten ihren Höhepunkt. Besonders Kinder zieht die Mischung aus Kostümen, Süßigkeiten und guter Laune magisch an. Für viele Familien ist das alljährlich ein riesiger Spaß.

Eltern erleben gerne besondere Tage mit ihren Kindern. Leben die leiblichen Eltern getrennt, kann aber genau das schon mal schwierig werden. Es kommt dann auf die richtige Planung an. Dies gilt auch an Karneval. Die Woche der tollen Tage ist keine gesetzliche Feiertagswoche. Einen rechtlichen Anspruch auf Umgang gibt es nicht. Vielmehr läuft der generell vereinbarte Rhythmus weiter.

Berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung. Sprechen Sie sich ab. Falls nötig, bestimmen Sie im Vorfeld die Aufteilung gewünschter Extrazeiten. Regeln Sie den Ablauf des Umgangs mit Ihrem Nachwuchs an den tollen Tagen.
Scheidung.de gibt Ihnen 5 schnelle und effektive Tipps, wie Sie eine Vereinbarung ideal für alle Beteiligten gestalten können.

(1) Klären Sie konkret die Umgangszeiten. Besprechen Sie bei wem Ihr Kind die Karnevalstage verbringen soll. Das gilt insbesondere, wenn Ihr Kind über Karneval Ferien hat.

(2) Klären Sie genau, wie Ihr Kind wohin kommt. Besprechen Sie, wer es holt und bringt.

(3) Das Wohl Ihres Kindes sollte immer an erster Stelle stehen. Beachten und berücksichtigen Sie besondere Hobbys und Aktivitäten. Planen Sie nicht über Termine und Veranstaltungen Ihres Kindes hinweg. Auch Kinder haben Freunde. Bedenken Sie die Möglichkeit, dass auch Ihr Kind (wenn es alt genug ist) eigene Vorstellungen hat und bereits Pläne gemacht hat.

(4) Klären Sie gemeinsam Ziele und Grenzen an Karneval. Beide Elternteile sollten dieselben Vorstellungen haben. Besprechen Sie gemeinsam wie viel Süßes (kleine Kinder) und Partyspaß (größere Kinder) erlaubt ist. Treten Sie Ihrem Kind beide gegenüber als Einheit auf. Jeder Elternteil sollte das umsetzen, was vorab besprochen wurde.

(5) Vertrauen Sie Ihrem Expartner. Einigen Sie sich über einen Rhythmus, in dem Sie sich über das Funktionieren der getroffenen Regelung informieren. Übertriebene Kontrolle kann nerven und die Gemüter schnell erhitzen.


Weitere Tipps zum Partyspaß mit und ohne Kinder finden Sie auf Scheidung.de.

Viel Spaß beim Feiern!


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