Neuer Mindestlohn ab Juli - bei Minijobbern müssen Arbeitgeber die Stundenzahl c Geschrieben am Donnerstag, 01. Juli 2021 von firmenpresse

Zum 1.07.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 Euro pro Stunde. Was Arbeitgeber bei ihren Minijobbern beachten m

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Zum 1.07.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro auf 9,60 Euro pro Stunde. Dabei bleibt es aber nur bis Ende 2021. Die n

Bei Minijobbern m

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Sachleistungen lassen sich nicht zum Mindestlohn dazurechnen

Das Bayerische Obererste Landesgericht BayObLG (Az. 201 ObOWi 1381/20) hat noch einmal klargestellt, dass sich Sachleistungen, wie zum Beispiel die



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