ATADUmsG: Regierung setzt Anti-Steuervermeidungsrichtlinie um Geschrieben am Freitag, 25. Juni 2021 von firmenpresse

Der Bundesrat hat heute, am 25.06.2021, dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) zugestimmt. Deutschland setzt damit die EU-Richtline (ATAD) um. Das Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen mit Hilfe von internationalen Gestaltungen Steuern vermeiden. Ecovis-Steuerberaterin Marion Dechant in M

Das Kernst

Steuerpflichtige sind mobiler denn je. Bereits vor dem Gesetz verlangte das Finanzamt Steuern, wenn

eine Privatperson mindestens zehn Jahre in Deutschland der unbeschr

sie unternehmerische Beteiligungen an in- oder ausl

in Deutschland die unbeschr

Die Wegzugsbesteuerung griff aber auch zum Beispiel dann, wenn jemand Anteile an einen nicht in Deutschland unbeschr

Ein Beispiel zur Wegzugsbesteuerung

Unternehmer M

Was

Bei Wegzug ins EU-/EWR-Ausland l

Aus den zehn Jahren unbeschr

Bisher konnte die Wegzugsbesteuerung r

?Vor allem f

Betriebsausgabenabzug: Hybride Gestaltungen vermeiden

Das Gesetz soll hybride Gestaltungen

wenn sich die gleichen Betriebsausgaben in mehreren L

wenn sich Betriebsausgaben abziehen lassen, obwohl die entsprechenden Einnahmen steuerfrei sind.

Um das zu vermeiden, schr

Zudem hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Beteiligungseink

Das Gesetz tritt, bis auf einige Ausnahmen, am Tag nach der Verk

?Dem Gesetzgeber ist die internationale Steuervermeidung ein Dorn im Auge. Deswegen hat er heute mit dem Gesetz die ATAD-Richtlinie umgesetzt, die alle EU-Staaten umsetzen m



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