7. WPO- Novelle ändert den Berufsstand revolutionär Geschrieben am Freitag, 07. April 2006 von Administrator Gott der Allmächtige aus der Eidesformel gestrichen "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen…" - mehr als 40 Jahre haben deutsche Abschlussprüfer diesen Eid abgelegt, wenn sie in ihr Amt bestellt wurden, es sei denn, sie entschieden sich für die weltliche Formel oder eine andere religiöse Beteuerung. Damit soll jetzt Schluss sein. Der Allmächtige wird aus der Eidesformel gestrichen. So sieht es der Referentenentwurf der 7. WPO- Novelle zur Wirtschaftsprüferordnung vor, der kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Wenn die Bundesregierung schon bei der Eidesformel so grundsätzlich mit der Tradition bricht, dann darf auch sonst Überraschendes erwartet werden.

So kritisiert der Geschäftsführer des Berufsverbandes der vereidigten Buchprüfer in Berlin, vBP/RA Starostik, dass alle Strukturvorschläge des Ministeriums den Wünschen der großen Prüfungskonzerne entsprechen, während andererseits den kleinen Prüferpraxen – abgesehen von einer Erleichterung beim "Peer Review" die Daumenschrauben angezogen werden. So werden einerseits alle Beschränkungen der Werbefreiheit aufgehoben, sodass typische reißerische Werbung wie bei der Waschmittelreklame auch bei Abschlussprüfern möglich ist. Andererseits dürfen vBP oder WP, die sich zu Partnerschaftsgesellschaften zusammenschließen, ihre Berufsbezeichnungen als Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht in den Namen dieser Gesellschaft aufnehmen. Der Effekt ist eindeutig: Große Gesellschaften verfügen über Millionenetats für Werbung und können demnächst unbeschränkt und reißerisch um Mandanten werben, kleine Berufsangehörige, die für riesige Werbekampagnen nicht das Geld haben, dürfen nicht einmal mit der Führung ihrer vollständigen Berufsbezeichnungen bei der Namenswahl ihrer Partnerschaftsgesellschaft werben. Weiter wird allen Abschlussprüfern ein umfassendes Qualitätssicherungssystem für die ganze Praxis – auch die Steuerberatungstätigkeit- vorgeschrieben. Alle großen Gesellschaften brauchen das und haben mit der Einführung dieser Pflicht keine Zusatzkosten. Wer aber eine kleine Praxis hat, ist damit um eine bürokratische Pflicht "reicher". Kleine Kanzleien kommen oft ohne umfassende QS- Systeme aus, die erst ab einer bestimmten Betriebsgröße zwingend erforderlich sind. Für diese Praxen hat die neue gesetzliche Pflicht vor allem Kosten zur Folge und wenig unmittelbar erkennbaren Nutzen. Ist es auch unverständlich, so hat`s doch Methode: Die meisten kleineren WP und vor allem vBP, die durch den harten – oft unfairen - Preiskampf in der Branche aus dem Wettbewerb bei der Abschlussprüfung gedrängt werden, sind zugleich Steuerberater und werden sich verstärkt überlegen, ob sie die Kosten, die mit dem Beruf als WP/ vBP verbunden sind, noch weiter tragen wollen. Bei vBP stellen wir vermehrt solche Überlegungen fest, sagt vBP/RA Starostik aus Berlin, der Geschäftsführer des BvB Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V.. Damit wird aber der potentielle Anbietermarkt bei den Prüfern, der in den letzten Jahren von Überkapazitäten geprägt war, kleiner und die zu prüfenden Unternehmen werden weniger Auswahl bei den Prüferpraxen haben. Ein weiterer Baustein bei den geplanten Traditionsbrüchen im Entwurf der 7. WPO- Novelle ist, dass erstmals in einer Berufsordnung der Berufsgruppe Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer Erfolgshonorare zugelassen werden. Ein Denkumbruch, der das Gesicht des Berufsstandes entscheidend verändern wird, warnt Starostik. Es ist gerade auch das Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren, das zum hohen Ansehen des freien Berufes der vBP und WP beiträgt. Mit einer weiteren Änderung wird auch der Rechtsstaat und das Demokratieprinzip im Bereich des Berufsrechts entscheidend geschwächt, indem die demokratisch gewählte Wirtschaftsprüferkammer das Recht verliert, die allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zu verabschieden. Faktisch fällt die für den Berufsstand besonders wichtige Definition von allgemeinen Berufsgrundsätzen in den Bereich von privaten Organisationen. Ein vordemokratischer Zustand wird hier geschaffen, ohne dass es den geringsten sachlichen Bedarf dafür gibt oder dies rechtlich überhaupt zulässig sein könnte. Auf der Ebene der EU werden die von internationalen privaten Organisationen aufgestellten Prüfungsgrundsätze, die "ISA" in einem Gesetzgebungsverfahren überprüft und vom Gesetzgeber ggf. als Rechtsnormen eingeführt. Auf nationaler Ebene hatte dieses Recht bisher die Wirtschaftsprüferkammer. Die 7. WPO- Novelle will diesen demokratischen und rechtsstaatlich einzig zulässigen Zustand abschaffen – unverständlich. Der Bundesverband der vereidigten Buchprüfer (BVB) stellt abschließend klar, dass er nicht gegen die Einführung von formalisierten Qualitätskontrollen ist. Vielmehr hat der Vorstand des BVB bereits im Sommer 2005 eine Offensive zur Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in allen Mitgliedskanzleien des Verbandes eingeleitet, um auch kleinen Kanzleien einen kostengünstigen Zugang zur sonst für diese Berufsangehörigen oft mit erheblichen Kosten verbundenen Qualitätssicherung zu ermöglichen. Das Qualitätssicherungsprogramm des BVB ist „State of The Art“ und findet wachsende Abnehmerzahlen unter den Mitgliedern. Entscheidender Kritikpunkt an der 7. WPO- Novelle in diesem Zusammenhang ist, dass vBP- und WP- Praxen ein Qualitätssicherungssystem in der gesamten Kanzlei, also auch bei der Steuerberatung vorhalten müssen, während dies den Nur- Steuerberatern, die also nicht zugleich WPO/vBP sind, nicht vorgeschrieben ist. Eine ganz klare Wettbewerbsverzerrung. Wem kommt sie zugute? Den großen Prüfungsgesellschaften, die diese Systeme ohnehin schon haben – und haben müssen, kraft der Größe ihrer Organisation. Diese Denkweise zieht sich als Roter Faden durch den Gesetzentwurf. Der Berufsstand der Abschlussprüfer soll alleine nach den Bedürfnissen der großen Prüfungsgesellschaften modelliert werden, für die kleinen Kanzleien und ihre anderen Strukturen bleibt kein Raum mehr. Das ist der entscheidende Fehler des Gesetzentwurfes, meint BVB-Geschäftsführer Starostik. Der Gesetzgeber baut Wettbewerb ab und stärkt die ohnehin vorhandene oligopolistische Struktur auf der Anbieterseite im Prüfermarkt. Wünschenswert wäre es, den Mittelstand zu stärken, indem der Gesetzgeber die Zweiteilung des Abschlussprüferberufes in große und mittelgroße Praxen auf der einen und kleine Praxen auf der anderen Seite anerkennt und Regelungen vorsieht, die den kleinen Praxen mehr „Luft zum Atmen“ lassen. Dann haben letztlich alle Unternehmen der Wirtschaft einen Vorteil, weil mehr Wettbewerb entsteht. Gegenwärtig werden die kleinen Praxen erdrosselt und die Mandanten werden am Ende die Zeche zahlen. Weitere Einzelheiten der Stellungnahme des BvB Bundesverband der vereidigten Buchprüfer Berlin- Düsseldorf auf der Webseite:

http://www.bvb.org


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