Schönheitschirurgie - Heilmittelwerbegesetz ändert sich Geschrieben am Freitag, 07. April 2006 von Administrator Immer mehr Menschen gehen zum Schönheitschirurgen. Die Schönheitschirurgie hat in den letzen Jahren einen enormen Boom verzeichnen können. Aber nicht nur die Zahl der Patienten steigt, sondern auch die Zahl der Ärzte, die plastisch-ästhetische Schönheitsoperationen anbieten. Damit aber auch der Wettbewerb unter den Ärzten. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher, die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes beschlossen.

Immer mehr Menschen gehen zum Schönheitschirurgen. Die Schönheitschirurgie hat in den letzen Jahren einen enormen Boom verzeichnen können. Aber nicht nur die Zahl der Patienten steigt, sondern auch die Zahl der Ärzte, die plastisch-ästhetische Schönheitsoperationen anbieten. Damit aber auch der Wettbewerb unter den Ärzten. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher, die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes beschlossen.
Das Portal der Schönheit informiert Patienten und Ärzte über die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes. Die Änderungen sind zum 1. April 2006 in Kraft getreten und wirken sich unmittelbar auf alle Ärzte, die Schönheitsoperationen (plastisch-ästhetische Eingriffe) anbieten, aus.
Was bedeutet das im Einzelnen?
1. Ärzte dürfen nicht mehr mit Vorher/Nachher Bildern werben. Auch die Werbung mit schematischen Abbildungen sind untersagt.
2. Schönheitsoperationen dürfen nicht mit Preisangaben beworben werden.
3. Ärzte, die in der plastisch-ästhetischen Chirurgie tätig sind, dürfen sich künftig nicht in Arbeitskleidung oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werbend darstellen.
Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Ärzte, die in Deutschland praktizieren. Im europäischen Ausland (zum Beipsiel Schweiz oder Polen) dürfen Ärzte weiterhin mit Vorher/Nachher Bildern werben.
Verstoßen Ärzte gegen dieses Gesetz, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Seite: Heilmittelwerbegesetz - was ändert sich?"
Das Portal der Schönheit bietet zudem die Möglichkeit nach qualifizierten Fachärzten zu suchen. Mit über 800 Fachärzten bietet das Portal der Schönheit deutschlandweit die größte Datenbank im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Die Möglichkeit, nach einem geeigneten Facharzt zu suchen, erhalten Sie hier: Suche nach Plastischen Chirurgen

Pressekontakt:
Portal der Schönheit
Dr. Georg Merkas
Rotlintstraße 45
60316 Frankfurt am Main
Telefon 069 26093770
Telefax 069 26093769
E-Mail: presse@portal-der-schoenheit.de


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