Zeugen Jehovas und ein unliebsamer Justizfall am Oberlandesgericht Koblenz Geschrieben am Montag, 27. März 2006 von Administrator Fragwürdige Vorgänge im Gerichtsverfahren der Zeugen Jehovas gegen den Journalisten Walter Egon Glöckel vor dem Oberlandesgericht Koblenz zwangen diesen neue Fakten zu schaffen

Bereits im Jahr 2004 brachten die Zeugen Jehovas Deutschland gegen das von dem Journalisten Walter Egon Glöckel betriebene kritische Informationsportal, das unter der Domain zeugen-jehovas.info lief, Klage am Landgericht Koblenz ein. Mit dem Versuch Namensanmaßung geltend zu machen startete das Unterfangen der Organisation kritische Informationsverbreitung, die sich gegen die Gruppe richtete, zu unterbinden. Nach einem abgehaltenen Prozeß und dem folgenden Schriftverkehr kehrte jedoch monatelang Stille ein. Anfang Jänner 2006 erfolgte dann durch die Zeugen Jehovas die Pfändung der Domain, weil sich der Journalist nach verlorenem Prozeß wegen Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung des geheimen Anleitungsbuches für Führungskräfte der Zeugen Jehovas mit dem Titel "Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" weigerte, Zeugen Jehovas Anwalt Armin Pikl die Kosten des Verfahrens zu bezahlen.

Nur wenige Tage nachdem die Domain zeugen-jehovas.info von der klagefreudigen Organisation einkassiert wurde, traf unerwartet ein Schreiben vom Oberlandesgericht Koblenz bei Glöckels Anwalt ein. Das Gericht wäre bei seinen Recherchen auf den Umstand gestoßen, daß die streitgegenständliche Domain bereits im Besitz der Zeugen Jehovas wäre und die Klage in "mehrfacher Hinsicht problematisch" sei. Das Gericht wolle wissen, ob der Fall damit abgeschlossen wäre. Die Zeugen Jehovas erklären die Causa mit der Pfändung für beendet, doch der Journalist läßt durch seinen Anwalt Klaus Walkerling mitteilen, daß eine Pfändung causal mit dem Vorwurf der Namensanmaßung nichts zu tun habe. Die Fortführung des Prozesses wird seinerseits gefordert. Die Zeugen Jehovas legen sich quer und forderten das Gericht auf Glöckel die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da der Prozeßausgang ihrer Meinung nach mit einer Verurteilung Glöckels enden würde.

Um seinen Standpunkt eindeutig und unmißverständlich darzulegen und um zu verhindern, daß das Verfahren nicht auf Betreiben des Klägers eingestellt wird, wurden juristisch alle notwendigen Schritte durch den Anwalt des Journalisten vorgenommen. Auch die Pfändung der Domain zeugen-jehovas.info wurde beeinsprucht, da u.a. deren Wert, die Forderungen Pikls bei weitem übersteigen.

Walter Egon Glöckel hat am 21. März 2006 mit der Neueinrichtung seines kritischen Webportals gegen die Zeugen Jehovas unter einer neuen Domain neue Fakten geschaffen.

Bericht: http://www.muenchnernotizen.info/Religion/Zeugen_Jehovas/Koblenz/2103_xx_06.html

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