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Diplomarbeit

 

 

 

 

 

 

Thema:

Die Bedeutung des gemeinsamen Aufmaßes in der Bauabwicklung des Garten- und Landschaftsbaus

Fachbereich1:

 

 

Fachbereich2:

 

 

 

 

Summary:

Beim gemeinsamen Aufmaß wird die vom Bauunternehmer erbrachte Leistung von Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) zusammen auf der Baustelle festgestellt. Die rechtlichen Grundlagen bezüglich des gemeinsamen Aufmaßes befinden sich in der Verdingungsordnung für Bauleistungen und in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).<br>Da die Feststellung der Leistung Grundlage der Abrechnung des AN ist, hat das gemeinsame Aufmaß in Theorie und Praxis des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau einen hohen Stellenwert. Bei den Recherchen und Untersuchungen in der Rechtsprechung und Literatur im Rahmen dieser Diplomarbeit zeigte sich, dass diese Thematik seit langer Zeit Juristen und Baupraktiker gleichermaßen beschäftigt.<p>In Gesprächen mit Meistern, Technikern und Ingenieuren in ausführenden Unternehmen, in Planungs- und Abrechnungsbüros, sowie mit Professoren und Dozenten erregte die Problematik, die mit dem gemeinsamen Aufmaß verbunden ist, reges Interesse und Zustimmung. Schnell wurde deutlich, dass diesem Thema - nicht nur im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - eine besondere Bedeutung zu kommt.<br>Umso bemerkenswerter ist es, dass die Thematik des gemeinsamen Aufmaß bei den Beteiligten zu einer Verunsicherung führt. Vor allem die rechtlichen Festlegungen, deren praktische Auslegung durch die Vertragspartner und etwaige Rechtsfolgen sind für viele am Bau Beteiligte in Theorie und Praxis undurchschaubar.<br>Selbst Meinungen von Baurechtlern zu dem Thema des gemeinsamen Aufmaßes gehen bei der Kommentierung von Rechtsprechung und Literatur in vielen Punkten weit auseinander. Die Unsicherheit, die die Problematik des gemeinsamen Aufmaßes mit sich bringt, ist bei Bauunternehmern, Landschaftsarchitekten und vor allem Bauherrn, deren Rechtsverständnis weitaus weniger stark ausgeprägt ist, weit größer.<br>Diese schlecht einzuschätzende Situation hat in der Baupraxis dazu geführt, dass die Akzeptanz und die Bereitschaft zur gemeinsamen Feststellung der Leistung auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite auf ein Minimum zurückgegangen ist. Somit sind die Festlegungen vom Gesetzgeber und von Bauausschüssen zu theoretischen Begriffen "verkommen", die sich von der Baupraxis, für die sie ursprünglich aufgestellt worden sind, abheben.<p>Mit dieser Diplomarbeit möchte ich dazu betragen, dass die Vertragsparteien des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus das gemeinsame Aufmaß nicht nur als inhaltsleere oder gar störende Festlegung betrachten, sondern dessen rechtliche Grundlagen und baubetrieblichen Vorteile für alle am Bau Beteiligten besser verstehen und sie optimal einsetzen.

Hochschule:

 

 

 

 


Seiten:

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Abgabe:

29.02.2008 19:33:59

 

Note:

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