Die Einführung der Pflegeversicherung durch das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG)“ am 01.01.1995 hat für die Einrichtungen der stationären Altenpflege weitreichende Veränderungen insbesondere im Hinblick auf das Finanzmanagement zur Folge gehabt. Bis dato hat das sog. Selbstkostenprinzip gegolten, welches durch das Prinzip von zukünftig zu vereinbarenden Pflegesätzen ersetzt worden ist. Damit wird den Altenpflegeeinrichtungen ermöglicht, die am Ende eines jeweiligen Pflegesatzzeitraums erzielten Gewinne einzubehalten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eintretende Verluste von den Einrichtungen bzw. ihren Trägern selbst getragen werden müssen. <p> Ziel des Gesetzes ist u.a. die wirtschaftliche Komponente innerhalb der Betriebsführung zu stärken, um auch im Bereich des Gesundheitswesens den Wettbewerb zu fördern. Daneben wird in Anlehnung an die Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungs-verordnung die Pflegebuchführungsverordnung vorgegeben, um den Altenpflege-einrichtungen ein Unterstützungsinstrument zur Verfügung zu stellen, damit eine professionelle Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt werden kann. Die Vorgaben der Pflegebuchführungsverordnung genügen allerdings nicht für eine wirtschaftliche Steuerung des betrieblichen Geschehens, sondern stellen lediglich einen Handlungsrahmen dar. <p> Aufgrund dieser Überlegungen wird für eine Planung und Vorgabe von Kosten auf der Grundlage voraussichtlich zu erbringender Leistungen die Interne Budgetierung als Führungsinstrument fortlaufend weiterentwickelt, um je nach Verantwortlichkeit die abzugrenzende Betriebseinheit steuern zu können. Unter einem internen Budget versteht man die zahlenmäßige Darstellung von geplanten Kosten auf der Basis der geplanten Leistungen. Unter einer internen Budgetierung die Planung der eigenen Kosten auf Basis der voraussichtlich zu erbringenden Leistungen für einen zukünftigen Zeitraum einer je nach Verantwortlichkeit definierten Betriebsstelle. <p> Im Krankenhaussektor hat sich die Interne Budgetierung bereits als praktikables Instrument durchgesetzt, um Leistungseinheiten (Kliniken, Fachabteilungen, Institute, etc.) als strategische Geschäftseinheiten in der Form wirtschaftlich zu führen, damit die zum Teil extern vorgegebenen Erlöse umgesetzt und innerbetrieblich verrechnet werden können.
Um auf wissenschaftlicher Basis eine Umsetzung der Internen Budgetierung auf den Altenpflegebereich zu analysieren, ist an der Fachhochschule Osnabrück ein Forschungsprojekt unter dem Titel „Interne Budgetierung auf der Grundlage der Pflegeversicherung“ eingerichtet worden. <p> Dieses Forschungsvorhaben wird vom Land Niedersachsen über die Arbeitsgemeinschaft Innovative Projekte (AGIP) offiziell gefördert. Die Teilnehmer dieses Projektes sind der Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Osnabrück, das Beratungsinstitut Selignow Management Support -SMS- und der Bezirksverband xy. |